BAG-SB Logo

Stellungnahmen (Positionen der BAG-SB und durch die BAG-SB miterarbeitete Standpunkte anderer Gremien sowie ausgewählte weitere Papiere)

05.03.2006
Recht auf ein Girokonto und Erhalt von Girokonten - Stellungnahme zur weiteren Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann
Zusammengestellt und kommentiert vom Arbeitskreis „Girokonto“ der AG SBV (Peter Becker, DW Düren - Liz Ehret, BAG SB - Birgit Höltgen, VZ NRW - Marius Stark DCV/SKM - Thomas Zipf, Stadt Darmstadt)

Aus der Einleitung:

"Schuldner, die über kein Girokonto verfügen, sind in vielfacher finanzieller und sozialer Hinsicht benachteiligt:
• Arbeitgeber verlangen vom Arbeitnehmer den Nachweis einer Kontoverbindung, da Lohn oder Gehalt nur bargeldlos gezahlt werden.
• Vermieter verlangen vom Mieter die Erteilung einer Einzugsermächtigung für dessen Konto, um die pünktliche Zahlung der Miete zu gewährleisten
• Ähnliche Vorgehensweisen sind auch für andere Dienstleister typisch (Telekommunikationsanbieter, Versicherer). Der Bundesgerichtshof erachtet entsprechende Vertragsklauseln mit dem Hinweis darauf, dass ein Girokonto heute selbstverständlich geworden ist, als zulässig.
• Bareinzahlungen und Baranweisungen sind mit überdurchschnittlich hohen Gebühren (-abschlägen) für den kontolosen Schuldner verknüpft, da allein für monatlich wiederkehrende Zahlungsvorgänge wie Mietzahlung, Zahlung der Energie- und Heizkosten, die Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Mehrkosten von 40,-- bis 80,-- Euro pro Monat entstehen.
• Den Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (ALG I und II) ohne eigene Kontoverbindung zieht der Leistungsträger die Gebühr für Überweisungen dann gleich im Vorwege von der gesetzlich normierten Leistung ab, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ohne eigenes Verschulden kontenlos sind. Bei Bezug von ALG II erhalten die Betroffenen wegen der Kontolosigkeit daher weniger als das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.
• In einigen Bundesländern, unter anderem Hessen, ist die Anmeldung eines Kfz nur gegen die Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Das heißt: ohne Konto kein Auto.

[...]

5. Fazit und
Die Ergebnisse der Stichprobe und die weiteren Erfahrungen aus der Praxis bestätigen
1, dass es nach wie vor erhebliche Mängel bei der Umsetzung der ZKA-Empfehlung gibt. Daraus ziehen wir folgendes Fazit:
.. Die Einschaltung der Schlichtungsstellen hat sich nur bedingt bewährt:
- auf die Beschwerdestellen wird völlig unzureichend hingewiesen;
- die Dauer der Verfahren ist für Betroffene ohne Konto unzumutbar;
- bis zu der Entscheidung der Schlichtungsstelle verfügen die Betroffenen über kein Konto;
- der Schlichterspruch ist für die Banken rechtlich nicht bindend;
- das Ziel des „Girokontos für jedermann“ wird verfehlt (z.B. Legitimation der Kündigung aufgrund von Kontopfändungen)
.. Die Einrichtung von Guthabenkonten wird, wie die Stichprobe belegt, in der weit überwiegenden Zahl der Fälle grundlos verweigert. Die Verweigerung der Kontoeröffnung wird in der Regel nicht schriftlich begründet.
.. Girokonten werden vor allem wegen des derzeitigen Kontopfändungsrechts weiterhin von den Kreditinstituten gekündigt.

6. Forderungen
Nach den nunmehr über zehnjährigen Erfahrungen mit der „ZKA-Empfehlung“ muss festgestellt werden, dass dieser Weg gescheitert ist. Den reinen Empfehlungscharakter der Selbstverpflichtungserklärung hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit seiner Entscheidung vom 22. 12. 2005 bestätigt und einen einklagbaren Rechtsanspruch abgelehnt. Der einvernehmliche Beschluss des Bundestages vom 30. 6. 2004 wurde von der Kreditwirtschaft nur
unzureichend befolgt.

Folgende Forderungen ergeben sich aus unserer Sicht:
.. Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis einzuführen, so wie dies in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits geschehen ist.
.. Gleichzeitig ist eine umgehende Novellierung des Kontopfändungsrechts erforderlich, auch um die Banken in ihrer Funktion als Drittschuldner zu entlasten. [...]"


Download:

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme als PDF-Datei zum Donwoload:
Stellungnahme_Girokonto_0306.pdf

     
nach oben