04.05.2022

Als Gläubiger denkt der Staat nicht wirtschaftlich

Schuldnerberatungskräfte präsentieren Verbesserungsvorschläge


Wer in Deutschland ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen will, muss zuvor versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. „Doch von vielen öffentlich-rechtlichen Gläubigern werden solche Zahlungsvorschläge pauschal abgelehnt, ohne dass sie auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden“, beklagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. zum Auftakt ihrer Jahresfachtagung in Mainz. In der Folge entscheiden sich viele Menschen für ein Privatinsolvenzverfahren, obwohl es nur einen einzigen unnachgiebigen Gläubiger gibt: das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Rentenversicherung.

„Als Gläubiger denkt der Staat nicht wirtschaftlich. Ein Insolvenzverfahren kostet ihn mind. 1.500 Euro und von der eigentlichen Forderung erhält er in den allermeisten Verfahren keinen Cent. Wäre der Regulierungsvorschlag einer zuvor angebotenen Ratenzahlung angenommen worden – egal in welcher Höhe – hätte sich das für den Staat deutlich mehr gerechnet“ fasst Eva Müffelmann aus dem Vorstand des Verbands zusammen.

Tatsächlich nimmt der Anteil an öffentlich-rechtlichen Forderungen, die in ein Insolvenzverfahren münden und damit für den Staat uneinbringlich verloren sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts seit Jahren stetig zu. Auch 60% aller Kontopfändungen werden durch die öffentliche Hand ausgebracht.

Besonders unwirtschaftlich werde es, wenn man sich vor Augen führe, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland durch die Kommunen und Länder finanziell gefördert wird und ein außergerichtlicher Einigungsversuch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtend vorgeschrieben ist. „Der Staat bezahlt uns also dafür, dass wir den Ratsuchenden helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Und gleichzeitig sind es die staatlichen Institutionen, die jegliche Einigungsversuche ablehnen und zum Scheitern bringen.“

Unter Stichpunkten wie „Kinder vor Verschuldung schützen“ oder „Altersarmut verhindern“ präsentieren fast 200 Schuldnerberatungskräfte bei der Tagung ihre Lösungsvorschläge an die verbraucherpolitischen Sprecher von CDU/CSU, Grünen, FDP und der Linken.

Gemeinsam wollen sie diskutieren, wie der Staat die Beitreibung öffentlicher Forderungen wirtschaftlich und sozial gestalten kann und welche Steine die Politik aus dem Weg räumen kann, wenn sie das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag „Wir wollen die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen“ umsetzen will.

Vorschläge der BAG-SB

Pressemitteilung