Keine Verbesserungen im Inkassorecht

Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetz von 2021


Am 1. Oktober 2021 ist das „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ in Kraft getreten. Ziel war, die Gebühren für säumige Kleinbeträge und nach der ersten Mahnung bezahlte Rechnungen zu senken und Klarheit in die Gebührenordnungen von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten zu schaffen.

Nun, fast zwei Jahre nach der Einführung des Gesetzes, kommen BAG-SB, AG SBV sowie zahlreiche Verbraucherzentralen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die eingetretenen Verbesserungen im Verbraucherschutz nur marginal sind. Sie fordern einen eigenständigen und vom RVG losgelösten Kostenrahmen für die Inkassotätigkeit. Bei der massenweisen Einziehung fremder Forderungen handele es sich nicht mehr um eine Rechtsdienstleistung, sondern weit überwiegend um eine kaufmännische Dienstleistung. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf an den Darlegungs- und Informationspflichten (§ 13 a RDG) gesehen. Bloße Hinweispflichten seien nicht ausreichend, es brauche ein Koppelungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen.

Stellungnahme und weitere Pressemitteilungen: www.bag-sb.de/positionen