Kostenfreie Schuldnerberatung ist ein Gebot der Stunde!


EU-Parlament verabschiedet Richtlinie mit deutlichen Verbesserungen

Berlin - Mit der gestern am späten Abend vom EU-Parlament verabschiedeten EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird erstmals in der Geschichte die Voraussetzung für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. „Das ist ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Rat bekommen und nicht länger von unseriösen Anbietern abgezockt werden“, sagte Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB). „Wir begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments ausdrücklich, denn mit dieser Richtlinie kann in Deutschland endlich ein Recht auf Schuldnerberatung umgesetzt werden. Die unsägliche Situation, mit der je nach Wohnort der Zugang unterschiedlich geregelt ist, hat somit bald hoffentlich endlich ein Ende“.

Seriöse Schuldenberatungen nutzen der gesamten Gesellschaft, betonte der Fachverband. „Dieser Nutzen kommt aber nur dann so wie gewünscht zum Tragen, wenn das Angebot allen Ratsuchenden unentgeltlich zur Verfügung steht. Insbesondere die vergangenen Jahre mit den Folgen der Pandemie und den Energiepreissteigerungen haben gezeigt, wie schnell Personen in finanzielle Schwierigkeiten geraten können“, schilderte Ines Moers die aktuelle Situation. Zudem habe sich gezeigt, dass Ratsuchende in finanzieller Not nur in seltensten Fällen über Mittel für kostenpflichtige Angebote verfügten. Im Gegenteil: Erfahrungsgemäß spitzt sich die Lage durch hohe Inkasso-Gebühren und zusätzliche Kosten zu und eine gütliche Einigung wird immer schwerer, je später die Menschen in die Beratung kommen. „Ein unentgeltlicher Zugang für alle bedeutet daher auch einen Schutz vor weiterer Überschuldung und vor unseriösen Anbietern“, so das Fazit des Verbandes.

Die nun verabschiedete Richtlinie regelt EU-weit den Umgang mit allen Verbraucherdarlehen bis 100.000 Euro sowie die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Beratung für überschuldete Haushalte anzubieten. Zum Regelungsbereich gehören Überziehungskredite wie der so genannte Dispo oder geduldete Überziehungen. Ziel ist es, ein einheitliches hohes Verbraucherschutzniveau in der EU herzustellen und Rechtsunsicherheiten aufgrund unklarer Formulierungen auszuräumen.

Ab jetzt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht, das dann spätestens nach sechs weiteren Monaten Anwendung finden muss. In Deutschland ist davon auszugehen, dass die Regelungen bis zum Ende der Legislaturperiode Realität werden.

 

Zum Richtlinienvorschlag, der Debatte im Parlament und weiteren Positionen: 

www.bag-sb.de/positionen