Ab dem 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen um über 4 % erhöht. Damit stehen Gepfändeten künftig höhere unpfändbare Beträge zur Verfügung.
Die aktuelle Pfändungstabelle zur Einkommenspfändung nach § 850c ZPO inklusive Download als PDF-Datei finden Sie auf unserer Meine-Schulden-Website unter www.meine-schulden.de/handeln/gut-zu-wissen/pfaendungstabelle
Die neue P-Konto-Bescheinigung inklusive Kundeninformation stellt die AGSBV zur Verfügung: www.agsbv.de/2025/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2025