13.11.2020

Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht


Wie das Statistische Bundesamt heute meldet, wurden im August 2020 über 65% weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat eröffnet. „Kein Wunder, denn alle warten auf die angekündigte Verkürzung des Verfahrens“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Seit Monaten wird über den Gesetzesentwurf diskutiert, mit dem die Privatinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. In Erwartung der Verkürzung werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt.

In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, die Insolvenzgerichte und Verwalterbüros bereiten sich auf enorme Antragswellen vor. Selbst Inkassounternehmen und Kreditauskunfteien wie Creditreform warnen anlässlich der jüngsten Überschuldungszahlen vor einer besorgniserregenden Überschuldungsentwicklung.

Die BAG-SB fordert deshalb nun endlich eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Ein tauglicher Entwurf liege schon seit Februar dieses Jahres vor. Die unklare rechtliche Situation äußere sich seit einigen Wochen inzwischen in einer spürbaren Veränderung des Beratungsklimas. „Seit Wochen steigen in vielen Beratungsstellen die Wartezeiten – und die Frustration“, berichtet die BAG-SB. In Folge der Coronapandemie suchten ganz neue Zielgruppen wie z.B. Solo-Selbständige oder Berufstätige aus bisher „krisenfest“ geltenden Branchen Rat. „Wenn dann keine verbindlichen Lösungswege aufgezeigt oder Insolvenzfälle an die Gerichte übergeben werden können, weil die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, ist das für die ver- und überschuldeten Ratsuchenden und die Beratungskräfte extrem frustrierend“ klagt der Verband.

Während der letzten Monate hatte unter anderem die Inkassobranche versucht, die Verkürzung zu verhindern. Ein zweiter, überarbeiteter Gesetzentwurf der Regierung vom Juli sieht nun deutlich erschwerte Bedingungen für einen wirtschaftlichen Neustart von 7 Millionen Überschuldeten vor. Bei einer Anhörung im Bundestag im September hatten sich die von allen Fraktionen geladenen Experten einhellig gegen diese Verkomplizierungen und für die schnelle Umsetzung des ersten Entwurfes vom Februar dieses Jahres ausgesprochen. Eine inhaltliche Einigung innerhalb der Regierungskoalition ist offenbar nicht in Sicht. Die ursprünglich geplante Verabschiedung des Gesetzes in der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurde verschoben. Der derzeitige Stillstand in den Schuldnerberatungsstellen und der Rechtspflege und die damit verbundene Unsicherheit belastet die Schuldner zusätzlich und verzögert den wirtschaftlichen Neuanfang von Tausenden von Antragstellern.


Zum Verband: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) vertritt seit 1986 die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV).