Die BAG-SB hat gegenüber dem BMJV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Insolvenzamtsträgergesetz – InsAG) Stellung bezogen.
Die BAG-SB unterstützt den Referentenentwurf ausdrücklich und spricht sich für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs aus.
Das bundeseinheitliche Berufsrecht, verbindliche Qualifikations- und Fortbildungsanforderungen, ein öffentlich einsehbares Berufsträgerregister sowie eine eigenständige Kammer mit wirksamer Berufsaufsicht können die Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit insolvenzrechtlicher Verfahren nachhaltig stärken. Bei ihrer Umsetzung müssen die spezifischen Anforderungen der Verbraucherinsolvenz konsequent berücksichtigt und die unterschiedlichen Anforderungen spezialisierter IK-Verwalterinnen und -Verwalter anerkannt werden.
Zugleich fordert die BAG-SB eine Klarstellung in § 56b sowie eine Stärkung der Schulden- und Insolvenzberatung als unverzichtbaren Bestandteil eines funktionierenden Entschuldungssystems durch verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen.
