Bundesratsentscheidung zum SchuBerDG verschoben


Heute hätte der Bundesrat unter TOP 21 über das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) entscheiden sollen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, hat diese Entscheidung große Bedeutung. Kurzfristig wurde jedoch heute Morgen die Tagesordnung geändert und das SchuBerDG von der Sitzung abgesetzt. Konkrete Gründe dafür wurden bislang nicht veröffentlicht und waren auch auf Nachfrage bei der Pressestelle nicht zu erfahren. Möglicherweise folgen in den kommenden Wochen weitere Informationen seitens des Bundesrats.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass das SchuBerDG auf der nächsten Bundesratssitzung am 30. Januar 2026 erneut aufgerufen wird. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.