28.02.2022

Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen


Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln. Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Die jetzige Situation, bei der auf Ebene der Bundesländer eine Vielzahl von Aussichtsbehörden nebeneinander und unkoordiniert mit der Aufsicht über Inkassounternehmen und dem Inkasso- bzw. Rechtsdienstleistungsmarkt befasst sind, ist angesichts der sich dynamisch entwickelnden Praxis nicht länger haltbar. Es bedarf unseres Erachtens nach einer zeitnahen Umsetzung der Absicht, eine Bundeszuständigkeit, vornehmlich angesiedelt beim Bundesamt für Justiz, zu schaffen.

In unserem Positionspapier legen wir Ihnen ausführlich unsere Vorstellungen zur Schaffung einer zentralen Inkassoaufsichtsbehörde und deren Umsetzung vor.

Alle Positionen der BAG-SB unter www.bag-sb.de/positionen