06.04.2020

Aufruf an die Inkassobranche: Forderungseinzug während der Corona-Pandemie einschränken


Die Corona-Pandemie hat weitreichende Folgen für die Betroffenen, die Wirtschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit wohl für fast jeden Menschen in unserem Land. Verbraucher*innen, Kleingewerbetreibende und Freiberufler*innen geraten durch krisenbedingte Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und einbrechende Auftragseinnahmen in große wirtschaftliche Schwierigkeiten und Probleme, so dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, oft sogar ihre wirtschaftliche und finanzielle Existenz gefährdet ist.

Nun ist menschliche und gesellschaftliche Solidarität das Gebot der Stunde! Wir alle sind aufgerufen, das uns Mögliche dafür zu tun, dass die Corona-Krise für alle direkt oder indirekt Betroffenen nicht zur finanziellen Katastrophe wird!

Der Gesetzgeber hat dem Rechnung gezollt. Es wurde ein milliardenschweres Maßnahmepaket für Unternehmen und Beschäftigte verabschiedet. Auch für Verbraucher*innen, die durch die Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wurden verschiedene befristete Maßnahmen beschlossen, um Zahlungsschwierigkeiten zu verhindern oder abzumildern.

Schuldnerberatung und die Gläubigerseite müssen ebenfalls das Ihrige beisteuern, durch die Krise in Not geratenen Menschen mit ihren Möglichkeiten zu unterstützen, damit sich deren finanzielle Probleme sich nicht noch mehr verschärfen.

Die Schuldnerberatung erhält ihren Betrieb aufrecht und bleibt für Menschen in Not weiterhin Ansprechpartnerin und Mittlerin - auch wenn eine persönliche Beratung vor Ort momentan nicht möglich ist. Mit Kreativität, Flexibilität und durch den vielfältigen Einsatz digitaler Beratungs- und Kommunikationstechniken wird verhindert, dass der Beratungsprozess ins Stocken gerät.

Sie als Inkassounternehmen tragen ebenfalls Verantwortung dafür, dass sich die finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen nicht noch mehr verschärfen als notwendig. Seitens des Europäischen Schuldnerberatungsnetzwerks ECDN wurde bereits ein deutlicher Aufruf an die Gläubigervertreter in ganz Europa gerichtet, den wir ausdrücklich unterstützen. Für die in Deutschland tätigen Inkassounternehmen bedeutet dies, für einen befristeten Zeitraum nicht alle juristisch denkbaren Möglichkeiten des Forderungseinzugs auszuschöpfen:

  • Mahnläufe deutlich reduzieren

Verzichten Sie während der Corona-Pandemie und für einen angemessenen Zeitraum danach auf alle nicht unbedingt notwendigen Mahnschreiben. Bleiben Sie im Ton unbedingt moderat.

  • Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen

Leiten Sie keine Vollstreckungsmaßnahmen ein und setzen Sie bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen aus.

  • Ratenzahlungsvereinbarungen fair gestalten

Kündigen Sie keine laufenden Ratenzahlungsvereinbarung und erleichtern Sie Schuldner*innen Ratenzahlungen, indem Sie auf Kosten verzichten und von weiteren Vereinbarungen und damit verbundenen Kosten (Abtretungen, Verzicht von Einreden usw.) absehen. Verrechnen Sie eingehende Ratenzahlungen entgegen der gesetzlichen Möglichkeiten immer zunächst auf die Hauptforderungen, dann erst auf Kosten und Zinsen.

  • Stundungen gewähren

Gewähren Sie großzügig Stundungen ohne Berechnung zusätzlicher Kosten und Zinsen für den Stundungszeitraum.

Geben Sie Schuldnern eine reelle Chance, nach der Krise ihre Schuldensituation gegebenenfalls mit Hilfe der Schuldnerberatung zu bewältigen. Beweisen Sie Ihren guten Willen, das Motto „Inkasso heißt Verantwortung“ in die Tat umzusetzen.

Zum vollständigen Aufruf als PDF-Download

*****************************************************************

Weitere Informationen und Stellungnahmen:                             

Ansprechpartnerinnen: 

  • Karla Darlatt, Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen
  • Tel. 0157 320 89 421 // Tel. 0341 33 204 204 // Mail
  • Ines Moers, Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
  • Tel. 030 346 55 666 0 // Mail

******************************************************************

Folgende Personen und Institutionen unterstützen den Aufruf ausdrücklich: 

  • AWO Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Ludwigslust
  • Arbeiterwohlfahrt Salzgitter-Wolfenbüttel e.V.
  • Matthias Branke, Schuldner- und Insolvenzberater beim DRK-Kreisverband Lausitz e.V.
  • Ingolf Bretschneider, Leiter Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Deutsches Rotes Kreuz – Akademischer Kreisverband Leipzig e.V.
  • Susanne Giering, Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt e.V.
  • Sandra Gillert, Referentin beim Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V.
  • Rita Hornung, Geschäftsführerin der Marianne von Weizsäcker-Stiftung e.V.
  • Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein
  • Josch Krause, Arbeitskreis für Jugendhilfe e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Bayern e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Brandenburg e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen
  • Märkischer Sozialverein e.V.
  • Żaklin Nastic, MdB, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
  • Annett Postel, Vorstandsmitglied Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Niedersachsen e.V.
  • Hilde Scheidt (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN), Bürgermeisterin der Stadt Aachen
  • Schuldnerberatung Aachen e.V.
  • Thomas Seethaler, Schuldnerberater beim Caritasverband Heidelberg e.V.
  • Markus Steinbach, Schuldnerberater bei der Stadtverwaltung Zweibrücken
  • Guido Stephan, Insolvenzrichter a.D.
  • Sen.- Prof. Dr. Dieter Zimmermann, Ev. Hochschule Darmstadt
  • Thomas Zipf, Vorstand Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V.

Sie möchten den Aufruf ebenfalls namentlich unterstützen? Eine kurze E-Mail an info(at)bag-sb(dot)de genügt.