27.09.2017

BAG-SB unterstützt bundesweite Kampagne von Tacheles e. V.


Die Erwerbsloseninitiative Tacheles e. V. hat einen <link http: tacheles-sozialhilfe.de startseite aktuelles d n _blank external-link-new-window>Aufruf zu einer bundesweiten Kampagne gegen die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen gestartet. Darin schreibt sie: "Weil wir der Auffassung sind, dass die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig ist, regen wir an, [...] Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen." Der Verein stellt in dem <link http: tacheles-sozialhilfe.de startseite aktuelles d n _blank external-link-new-window>Aufruf sowohl seine Rechtsauffassung, nützliche Fachliteratur, aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie konkrete Handlungsoptionen dar und ruft zur bundesweiten Unterstützung auf. Der Ende Juli initiierte Aufruf hat bereits mehr als fünfzig Unterstützerinnen und Unterstützer - Einzelpersonen ebenso wie große Institutionen. Das "sozialrechtliche Existenzminimum" und die Unterstützung bei Anträgen nach §850 ZPO sind gängige Praxis der Schuldnerberatung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts von Überschuldeten bei z. B. Pfändungen in den Vorrechtsbereich. Mit dem aktuellen Wortlaut des §42a SGB II und der derzeitigen Auslegungspraxis der Jobcenter fehlt es den Beratungsstellen jedoch an entsprechenden Möglichkeiten zum Schuldnerschutz bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen, was zur Folge hat, dass Leistungsbezieher oft mehrere Jahre mit einem Einkommen deutlich unter ihrem "sozialhilferechtlichen Existenzminimum" leben müssen. Die BAG-SB unterstützt deshalb die Kampagne des Vereins Tacheles e. V. und möchte alle Ratsuchenden und alle Beratungskräfte ermutigen, die dort aufgeführten Möglichkeiten zur Gegenwehr und zum Schuldnerschutz aktiv zu nutzen.