Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09. Mai 2017 stellen wir die Zahlweise für die jährlichen Mitgliedsbeiträge verpflichtend für alle Mitglieder auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Vorstand das Mitglied von der Verpflichtung zur Erteilung eines Lastschriftmandats befreien, s. §5 der <link file:850 download>Satzung sowie entsprechende Regelungen in der <link file:987 download>Beitragsordnung. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestätigte nun die Eintragung in das Vereinsregister, so dass die Änderungen ab 2018 erstmalig wirksam werden.
Mitglieder, die bisher kein SEPA-Mandat erteilt hatten, wurden Ende Oktober von uns angeschrieben und auf die Änderungen hingewiesen. Um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten, bitten wir diese Mitglieder darum, uns das
- <link file:736 download>Antwortschreiben
ausgefüllt bis zum 20. November 2017 postalisch, per Fax oder Email zurückzusenden und uns eine bevorzugte E-Mail-Adresse für zukünftigen Schriftverkehr mitzuteilen.
Falls Sie einen Antrag auf Befreiung vom Lastschriftverfahren stellen möchten, sprechen Sie bitte die <link>Geschäftsstelle an. Die Beantwortung der Befreiungsanträge erfolgt nach Ablauf der o.g. Rückmeldefrist.