Gemeinsame Stellungnahme mit der AGBAG-SB zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie


Berlin, 23. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 vorgelegt. Vorgesehen ist u. a. eine Kündigungsfrist von "mehr als einem Monat" für Dispositionskredite. Auch wenn Artikel 36 in einem eigenen Schuldnerberatungsdienstegesetz geregelt wurde, gibt es auch hier relevante Gesetze für die Beratungspraxis.

So werden zum Beispiel Kreditinstitute verpflichtet, vor einer Zwangsvollstreckung eine Rückzahlung in 12 Monatsraten zu den vereinbarten Konditionen anzubieten. Die bei Verbraucherdarlehensverträgen geltenden Vorschriften sollen zudem zukünftig auch für Kredite unter 200 Euro gelten. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung eines Kostendeckels für Basiskonten wurde bislang nicht aufgenommen. Auch die Nichtanpassung der Verrechnungsreihenfolge in §497 BGB wird von der BAG-SB kritisiert. Diese und andere Positionen haben in die gemeinsame Stellungnahme der AGSBV Einzug erhalten.