Gemeinsamer Aufruf - Gesetzgeber soll Verstrickung in der Insolvenz beenden


Berlin, 22. August - Mehrere Fachverbände – darunter die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, die AGSBV, der Deutsche Anwaltverein und die Verbraucherzentrale NRW – fordern gemeinsam eine gesetzliche Lösung für die sogenannte „Verstrickung“ in Insolvenzverfahren.

Das Problem entsteht, wenn Konten- oder Lohnpfändungen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung weiterhin blockierend wirken. Selbst nach Restschuldbefreiung können Schuldner ihr Konto oft nicht uneingeschränkt nutzen, was zu erheblichen Belastungen für Betroffene, Arbeitgeber, Kreditinstitute und Gerichte führt. Die Unterzeichner fordern deshalb eine schnelle gesetzliche Klarstellung, etwa durch Änderungen in § 89 InsO oder eine Reaktivierung von § 114 InsO.