15.03.2018

Im Gespräch mit der Politik: Bundestagsabgeordneter Sendker (CDU) empfängt BAG-SB


In dieser Woche trafen BAG-SB Geschäftsführerin Ines Moers und Vorstandsmitglied Rita Hornung den Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (CDU) in Berlin. Herr Sendker MdB hatte bereits Anfang März die zu diesem Zeitpunkt noch als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend amtierende Katarina Barley angeschrieben. In dem <link file:746 download>Schreiben bezieht er sich einerseits auf die Entscheidung des BMFSFJ zur Vergabe der Beratungsstellensuche an einen „zum Teil gewerblich agierenden Schuldenregulierer“. Andererseits spricht er sich für eine klare ministerielle Zuständigkeit für die Schuldner- und Insolvenzberatung aus.

Die ministerielle Zuständigkeit für die Schuldner- und Insolvenzberatung auf Bundesebene sowie die künstliche (und nicht zielführende) Trennung von Schuldner- und Insolvenzberatung in den Finanzierungsbestimmungen einiger Bundesländer, die geplante Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der Umgang mit Primärschulden bei Wohnungs- und Energieunternehmen, die Forderung nach einem Zugang auf Schuldnerberatung in Form eines §68a SGB XII (neu) und die Ergebnisse unseres Forschungsprojekts „Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“ bildeten weitere Themen im Gespräch.

Das Treffen stellt einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der BAG-SB als Lobbyverband der Schuldner- und Insolvenzberatung sowie der Ratsuchenden dar. Mit der neuen Regierung werden wir auch in den kommenden Monaten den themenbezogenen konstruktiven Dialog mit der Politik zu allen Parteien fortzuführen und im Newsletter regelmäßig berichten.

 

 

 

 

Ergänzung: Im April ging eine Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im BMFSFJ MdB Caren Marks (SPD) bei Herrn Sendker ein. In Bezug auf die Zuständigkeit auf Bundesebene schreibt Frau Marks „Das BMFSFJ ist auch weiterhin vorbehaltlich einer noch zu findenden endgültigen Lösung Ansprechpartner und koordinierendes Ressort. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass die eigentliche Zuständigkeit für die Schuldnerberatung bei den Gemeinden liegt.“ Darüber hinaus geht Frau Marks in dem Schreiben auf die Vergabeentscheidung des BMFSFJ zur Online-Adresssuche aller anerkannten Schuldnerberatungsstellen ein und schreibt: „Ob eine Beratung entgeltfrei erfolgen kann, muss weiterhin vor der Beratung von der Beratungsstelle mit dem Ratsuchenden geprüft werden.“

<link file:829 download>Zur Antwort aus dem BMFSFJ