Nadine Heselhaus, SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck für den flächendeckenden Ausbau der Schuldnerberatung und die Verankerung eines Rechts auf kostenlose Schuldnerberatung ein, um besonders verletzliche Gruppen wirksam zu schützen. Als besonderen Erfolg konnte sie 2024 die Institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) verkünden, die sie zusammen mit den Regierungspartnern aus der Ampel-Koalition erwirkt hatte. In dieser Legislaturperiode steht die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie an - und damit die Vorgabe der EU, die Verfügbarkeit von Schuldnerberatung flächendeckend sicherzustellen. Der Regierungsentwurf für ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wurde Mitte dieser Woche vom Kabinett verabschiedet - eine hervorragende Gelegenheit, die Stellungnahmen aus der Schuldnerberatung und die Argumente aus der Praxis noch einmal im persönlichen Gespräch vorzutragen.
"Im weiteren Verfahren setzen wir uns für eine Klarstellung in Bezug auf die Kostenfreiheit der Schuldnerberatung ein. Alle, die Hilfe benötigen, müssen diese kostenlos erhalten. So will es auch der Koalitionsvertrag.", betonte Nadine Heselhaus gegenüber Charlotte Bischoff und Ines Moers von der BAG-SB. Die Argumente dafür seien unisono in allen Stellungnahmen der Verbände deutlich geworden und überzeugen inhaltlich. Als mögliche Wege, entsprechende Beratungsangebote zu finanzieren oder entsprechende Kapazitäten dafür zu schaffen, wurden unter anderem Änderungen der Insolvenzordnung diskutiert, sowie ein Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben, die aktuell erhebliche Kapazitäten der Beratungskräfte binden. Gemeinsam wollen die SPD und die BAG-SB die aufgegriffenen Anliegen weiterentwickeln und mit vereinten Kräften daran arbeiten, die Situation ver- und überschuldeter Haushalte sowie der Sozialen Schuldnerberatung in Deutschland weiter zu verbessern.