Im Gespräch mit der Politik in Berlin - Austausch mit Sebastian Steineke, MdB


Sebastian Steineke, Bundestagsabgeordneter der CDU, wurde im Mai diesen Jahres erneut zum Verbraucherschutzbeauftragten seiner Fraktion ernannt. In seiner Rede im Bundestag hat er die bereits bestehende institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) ausdrücklich begrüßt. Er war zudem an der Einführung des Kündigungsbutton für Verbraucherverträge beteiligt. Heute fand ein Austausch zwischen Sebastian Steineke sowie Ines Moers und Charlotte Bischoff von der BAG-SB zur Umsetzung des SchuBerDG statt. Dabei konnten die zentralen Anliegen aus der Schuldnerberatungspraxis – Kostenfreiheit, Qualität und eine bundeseinheitliche Finanzierung der Schuldnerberatung – persönlich vortragen werden.

Der Koalitionsvertrag enthält hierzu bereits wichtige Zusagen, die aus Sicht der Schuldnerberatung im aktuellen Regierungsentwurf allerdings noch nicht hinreichend abgesichert sind. Offen zeigte sich Sebastian Steineke bei den Themen Berichtspflichten und Zuständigkeit der Länder, beim Thema Finanzierung und Kostenfreiheit verwies er jedoch auf den engen Bundeshaushalt und blieb entsprechend zurückhaltend. Gerade hier konnte die BAG-SB verdeutlichen: Jeder in die Schuldnerberatung investierte Euro spart Wirtschaft und Staat ein Vielfaches – etwa durch geringere Gerichtskosten und den schnelleren wirtschaftlichen Neustart von Ratsuchenden. Zudem muss die Finanzierung nicht allein vom Bund getragen werden: Seit Jahren fordert die BAG-SB eine finanzielle Beteiligung der Gläubiger, und sowohl Gläubiger als auch Arbeitgeber haben bereits Bereitschaft signalisiert. Auch wenn dieses Thema im Gespräch nicht mehr zur Sprache kam, verweist die BAG-SB ausdrücklich auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Möglichkeit, Vermögen nachrichtenloser Konten in einem revolvierenden Fonds zu nutzen. Auch dies bietet eine tragfähige Option zur Finanzierung der Schuldnerberatung.

Gemeinsam wollen die CDU und die BAG-SB zu diesen Themen im Austausch bleiben und sind sich einig, dass der Präventionsaspekt, den die EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorgibt, auch im SchuBerDG gut umgesetzt werden sollte.