26.11.2019

Inkassorechtsreform: Aufatmen bei der Inkassobranche – Enttäuschung für Schuldner und Verbraucher


Die Inkasso-Branche kann beruhigt sein. Im aktuellen Referentenentwurf des <link https: www.bmjv.de shareddocs gesetzgebungsverfahren de verbraucherschutz_inkassorecht.html>Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht könne „von der erhofften Regulierung der Inkassobranche kaum die Rede sein“, meldet sich heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) zu Wort. Das vom Gesetzgeber ausdrücklich formulierte Ziel, den Verbraucher- und Schuldnerschutz wirksam zu verbessern, werde leider nicht erreicht. Gemeinsam fordern Schuldnerberatungen und Verbraucherschützer in ihren <link internal-link>Stellungnahmen entschiedene Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Gleichzeitig begrüßen sie aber die Bemühungen der Bundesregierung, zumindest einige eklatante Kostenauswüchse künftig zu unterbinden. Zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden beklagt die BAG-SB, dass es trotz der erfreulich unmissverständlichen Analysen der Missstände im Referentenentwurf nicht gelungen sei, in die überzogenen Gewinninteressen der Inkassounternehmen einzugreifen. Dies sei angesichts der Erkenntnis, dass im automatisierten Masseninkasso die verlangten Inkassokosten keinesfalls auch nur annähernd aufwandsbezogen sind, sehr bedauerlich. „Der Referentenentwurf begrenzt einerseits endlich die Kosten, schafft andererseits aber zahlreiche Ersatzeinnahmequellen für die Inkassobranche, die den beklagten Einnahmenverlust locker ausgleichen dürften“ argumentiert Ines Moers von der BAG-SB. Sie rechnet vor, dass statt der derzeit fälligen 70,20 € für eine ganz gewöhnliche Inkassotätigkeit zukünftig bis zu 108,00 € anfallen könnten. Damit spielt sie auf die geplante Erhöhung des Streitwerts für Zahlungsvereinbarungen und die Öffnungsklauseln an, die im Referentenentwurf neben der Kostenreduzierung vorgesehen sind. Deutlichen Unmut über die geplante Gesetzesänderung äußerte jüngst auch die ehemalige Justizministerin und derzeitige Ombudsfrau des Bundesverbands deutscher Inkassounternehmen (BDIU) Brigitte Zypries (SPD) in einem <link https: www.handelsblatt.com finanzen steuern-recht recht ombudsfrau-im-interview-brigitte-zypries-kritisiert-gebuehrenplan-im-grossen-und-ganzen-funktioniert-die-inkasso-branche-gut>Interview mit dem Handelsblatt. „Schwarze Schafe gibt es überall. Aber im Großen und Ganzen funktioniert die Branche gut“ wird sie zitiert. Sie sieht die Inkassounternehmen fälschlicherweise unter Beschuss. Zypries, die übrigens gleichzeitig als Ombudsfrau für die Arbeiterwohlfahrt (AWO) tätig ist, übersehe dabei, wie Inkassounternehmen regelmäßig gegen ihre Schadensminderungspflicht als Gläubiger verstießen und Millionengewinne auf Kosten verschuldeter Verbraucher generieren, monieren hingegen die Verbraucherverbände. „Nehmen wir eine geplatzte Lastschrift an der Supermarktkasse. Dort werden heute schnell 54,00 € Inkassokosten verlangt, ohne dass der Händler auch nur ein einziges Mal selbst gemahnt hat. Das erwischt schnell auch die gutverdienende Lehrerin - nach einem Kontowechsel beispielsweise“ schildert Moers die aktuelle Situation. Sie beklagt, dass auch dieses als „Überfallinkasso“ bezeichnete Problem im Gesetzentwurf nicht einmal erwähnt werde, obwohl es dem BMJV seit Jahren bekannt sei. Schlimmer als die Lehrerin treffe das Gewinnstreben der Inkassobranche aber immer diejenigen, die nach einem Arbeitsplatzverlust oder einer gescheiterten Selbstständigkeit ohnehin überschuldet sind. Da helfe es wenig, dass der Referentenentwurf in erster Linie auf Hinweispflichten abziele, statt die Branche ernsthaft im Sinne des Verbraucherschutzes zu regulieren. Das Fehlen einer bundesweit zentralen, unproblematisch erreichbaren Aufsichtsbehörde, die Verstöße gegen unzulässige Inkassokosten und rechtswidrige Vorgehensweisen sanktionieren könne, lasse den Gesetzesentwurf als zahnlosen Tiger erscheinen, so der Verband der Schuldnerberatung schließlich. Quelle: Pressemitteilung vom 26. November 2019 Die Pressemitteilung und vollständigen Stellungnahme finden Sie unter <link internal-link>www.bag-sb.de/positionen