Bei der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 05. November 2025 wurde deutlich: Die Sachverständigen hielten erhebliche Nachkorrekturen am bisherigen Gesetzesentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) für dringend nötig. Besonders kritisch bewertet wurden die unzureichenden Finanzierungsregelungen sowie die mögliche Entgelterhebung bei Ratsuchenden. Ohne eine Finanzierungssicherheit für die Schuldenberatungsstellen, so der Tenor, sei eine wirksame Umsetzung des SchuBerDG kaum möglich.
Klar wurde auch: Schon die bisherige Beratungslandschaft, die in bisherigen Regierungsantworten stets als ausreichend beschrieben wurde, ist von diesem Zustand weit entfernt. Es gäbe jetzt schon gravierende Zugangslücken, mehrmonatige Wartezeiten und einen Flickenteppich in der Finanzierung. Auch die unklaren Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern erschwerten schon jetzt eine einheitliche Struktur der Beratung. Mehrere Sachverständige warnten zudem, dass der aktuelle Entwurf dazu führen könnte, dass viele Betroffene zu spät Hilfe suchen – und Prävention weiterhin zu kurz kommt. Ohne grundlegende Änderungen drohen außerdem übermäßige Bürokratie und uneinheitliche Qualitätsanforderungen, die einer flächendeckenden, wirksamen Schuldnerberatung entgegenstehen.
Kritik und Änderungsvorschläge bei der Anhörung zum SchuBerDG

