Pressemitteilung: Private Überschuldung steigt deutlich – doch Zugang zu Schuldnerberatung bleibt ungewiss


Berlin, 14. November 2025 – Nach monatelanger Diskussion steht heute das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) zur Schlussabstimmung im Bundestag auf der Tagesordnung. In letzter Minute wurde der Entwurf zwar noch leicht angepasst und soll offenbar noch vor der EU-Frist am 20. November verabschiedet werden. Dabei bleiben dennoch zentrale Fragen offen: Es fehlen verbindlichen Regelungen zur Finanzierung und Sicherstellung des Zugangs zur Beratung. Deshalb liegt nun die Verantwortung für die Umsetzung bei den einzelnen Bundesländern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. warnt davor, dass Überschuldete je nach Wohnort ein unterschiedliches Unterstützungsangebot erhalten.

Vorteilhaft für alle Ratsuchenden ist die Klarstellung der Kostenfreiheit für alle Beratungsleistungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung, von denen nur noch in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ abgewichen werden darf. Damit greift der überarbeitete Gesetzentwurf eine zentrale Kritik aus der Anhörung der Sachverständigen auf. Darüber hinaus soll klarer definiert werden, was unter einem „unabhängigen professionellen Anbieter“ zu verstehen ist.

Die aktuelle Lage zeigt, wie dringend Handlungsbedarf besteht: Laut dem ebenfalls heute veröffentlichten Creditreform-Schuldneratlas ist die Zahl der Überschuldeten im Jahr 2024 um 111.000 Personen auf 5,67 Mio. gestiegen. Mit der Verabschiedung des SchuBerDG beginnt die Verantwortung der Bundesländer. Sie entscheiden jetzt, ob Überschuldete künftig schnell an qualifizierte Hilfe kommen können.

„Diese Ratsuchende brauchen einen verlässlichen, kostenfreien Zugang – und die Beratungsstellen endlich finanzielle Planungssicherheit.” betont Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. „Mit der Verabschiedung des SchuBerDG ist es zukünftig Ländersache, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verantwortungsvoll umzusetzen“ führt sie weiter aus. „Wer diesen Auftrag ernst nimmt, muss jetzt Finanzierung, Zugang und Qualität gleichermaßen absichern – sonst bleibt das Gesetz ohne Wirkung und die Situation für Ratsuchende verschlechtert sich wohlmöglich sogar.“

Der Verband hatte in den letzten Wochen wiederholt auf gravierende Zugangslücken, mehrmonatige Wartezeiten und einen Flickenteppich in der Finanzierung hingewiesen, durch den die Schuldnerberatungsstellen in Deutschland gekennzeichnet sind. Auch unklare Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern erschweren eine einheitliche Struktur, betonten zahlreiche Wissenschaftler_innen und Praktiker_innen. Diese Kritik greifen die Regierungsparteien in einem Entschließungsantrag des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen sicherzustellen, eine mögliche Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung zu prüfen und die Digitalisierung und Verfahrensverschlankung im Insolvenz- und Beratungsprozess voranzutreiben.

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