Berlin, 29. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung veröffentlicht. Die BAG-SB regt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren klare Regelungen zur Transparenz, zur Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten und zur Begrenzung unbeabsichtigter Belastungen aufzunehmen. Auch der Bundesverband Deutscher Rechtspfleger (BDR) hat 2024 im Rahmen der Sachverständigenanhörung des ersten Referentenentwurfs im Bundestag betont, dass der Schuldnerschutz im Gesetzentwurf an mehreren Stellen nicht ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere bei Beweislast, Zustellung und Ausfertigungspflichten sind strukturelle Nachbesserungen erforderlich.
- Stellungnahme der BAG-SB zum Gesetzentwurf
- Webseite des BMJ mit dem Gesetzentwurf