Stellungnahme der BAG-SB zum Referentenentwurf des Schuldenberatungsdienstegesetz


Berlin, 17. Juli 2025 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zum Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) veröffentlicht. Das Gesetz soll den Zugang für Schuldnerinnen und Schuldner zu beratenden Stellen sicherstellen und Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu Schuldnerberatungsdiensten umsetzen.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben. Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch es fehlt an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Dem Referentenentwurf fehlen verbindliche Regelungen zur pauschalen Finanzierung, zur Qualitätssicherung, zur Definition der Zielgruppen sowie eine gesetzlich garantierte Entgeltfreiheit.

Die Stellungnahme ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs und vielschichtiger Diskussionen innerhalb unseres Vereins. Sie wurde gemeinschaftlich von den Fachreferentinnen und Fachreferenten der Geschäftsstelle, unserem ehrenamtlichen Vorstand und Beirat sowie mehr als einhundert Mitgliedern erarbeitet, die sich in zahlreichen E-Mails und im Rahmen eines digitalen Fachdialogs Anfang Juli engagiert eingebracht haben. Die breite Beteiligung aus der Praxis stellt für uns einen besonderen Wert dar – sie trägt maßgeblich zur Qualität und Relevanz unserer Positionierung bei. Die BAG-SB bedankt sich herzlich für diese wertvolle Unterstützung.