13.10.2016

Vergleichsoptionen mit Jobcentern – Interessenvertretung durch die BAG-SB


Spätestens seit Ende Juli in der Süddeutschen Zeitung der Artikel <link http: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de sueddeutsche-zeitung-wie-die-jobcenter-arbeitslose-in-die-insolvenz-draengen _blank external-link-new-window>Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen erschienen ist, werden die aktuellen Verfahrensweisen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hinsichtlich Forderungserlass/ Vergleichsbereitschaft für (ehemalige) Leistungsbezieher in den Schuldnerberatungsstellen diskutiert. Verschiedene Portale <link http: www.infodienst-schuldnerberatung.de weisung-des-bundesarbeitsministerium-hinsichtlich-erlass-von-forderungen-der-bundesagentur-fuer-arbeit _blank external-link-new-window>berichteten bereits zum aktuellen Sachstand und machten auf die Weisungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Umsetzung der BA aufmerksam. Bereits deutlich vor der Berichterstattung in den Medien waren die Folgen der Weisungen in der Beratungspraxis zu spüren und das Thema war bereits im Mai aus der Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle und den Vorstand der BAG-SB herangetragen worden. Seither befasste sich der Vorstand der BAG-SB intensiv mit dem Thema. Wir versuchen zurzeit nähere Informationen aus dem BMAS und der BA zu erhalten und entsprechende Ansprechpartner zu identifizieren. Natürlich werden wir in unserem Newsletter über die Fortschritte informieren, sobald sich konkrete Ergebnisse abzeichnen. Gleichzeitig möchten wir alle Beratungsstellen bitten, uns auch weiterhin auf Änderungen in den Vergleichspraktiken bei bekannten/großen Gläubigern aufmerksam zu machen, damit wir ggf. auch in anderen Fällen (re)agieren können.