BAG-SB Mitgliederversammlung in Erfurt
- Änderung der Mitgliedsbeiträge beschlossen
- Anstehende Insolvenzrechtsreform
Die zweite Hälfte der Mitgliederversammlung (MV) wurde insbesondere zur Einholung eines Meinungsbildes zur anstehenden Insolvenzrechtsreform aufgrund der <link http: www.europarl.europa.eu doceo document a-8-2018-0269-am-109-109_de.pdf>EU RL und den ersten Gespräche im BMJV genutzt. Denn gerade eine Woche nach der MV, am 24.05.2019, fanden sich im BMJV Vertreterinnen und Vertreter der Schuldnerberatung, der Verbraucherzentralen und der Inkassowirtschaft zur ersten von drei Gesprächsrunden ein. Die BAG-SB ging mit dem eindeutigen Votum der Mitgliedschaft in das Gespräch, als Schuldnerberatung „eine sofortige Umsetzung der Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf 3 Jahre für Verbraucher_innen einzuführen, spätestens jedoch bis 01.01.2020.“ Darüber hinaus fordern die Beratungskräfte nur eine Verfahrensdauer für alle Verfahren umzusetzen (Privatpersonen und Unternehmer_innen) und keine weiteren Ausnahmetatbestände einzuführen.
Praxistipp: Solange keine Entscheidung über die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht getroffen wurde, raten wir dazu, alle Ratsuchenden über die unklare Situation zu belehren. Herzlichen Dank an Beiratsmitglied Kai Henning für die Überlassung dieser <link newsletter n newsletter-5-2019>Muster-Belehrung.