21.05.2019

BAG-SB Mitgliederversammlung in Erfurt


  • Änderung der Mitgliedsbeiträge beschlossen
Bei der Mitgliederversammlung der BAG-SB am Freitag, 17. Mai 2019 wurde nicht nur eine Erhöhung der Mitgliedsbeitrage bzw. eine Änderung der <link file:702 download>Beitragsordnung beschlossen, sondern auch Volker Haug und Mark Schmidt-Medvedev als Kassenprüfer bestätigt. Entscheidend für die Arbeit des Vereins waren auch im letzten Jahr die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung, berichteten Vorstand und Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die <link internal-link>Spendenmöglichkeit hingewiesen.

 

  • Anstehende Insolvenzrechtsreform

Die zweite Hälfte der Mitgliederversammlung (MV) wurde insbesondere zur Einholung eines Meinungsbildes zur anstehenden Insolvenzrechtsreform aufgrund der <link http: www.europarl.europa.eu doceo document a-8-2018-0269-am-109-109_de.pdf>EU RL und den ersten Gespräche im BMJV genutzt. Denn gerade eine Woche nach der MV, am 24.05.2019, fanden sich im BMJV Vertreterinnen und Vertreter der Schuldnerberatung, der Verbraucherzentralen und der Inkassowirtschaft zur ersten von drei Gesprächsrunden ein. Die BAG-SB ging mit dem eindeutigen Votum der Mitgliedschaft in das Gespräch, als Schuldnerberatung „eine sofortige Umsetzung der Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf 3 Jahre für Verbraucher_innen einzuführen, spätestens jedoch bis 01.01.2020.“ Darüber hinaus fordern die Beratungskräfte nur eine Verfahrensdauer für alle Verfahren umzusetzen (Privatpersonen und Unternehmer_innen) und keine weiteren Ausnahmetatbestände einzuführen.

Praxistipp: Solange keine Entscheidung über die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht getroffen wurde, raten wir dazu, alle Ratsuchenden über die unklare Situation zu belehren. Herzlichen Dank an Beiratsmitglied Kai Henning für die Überlassung dieser <link newsletter n newsletter-5-2019>Muster-Belehrung.